ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich: Für alle Leistungen von LITTLE-TOKYO-INK™ an Kunden (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

2. Vertragspartner ist LITTLE-TOKYO-INK™ und seine angestellten Tätowierer.

3. Die Kundin / der Kunde ist verpflichtet, den Tätowierer über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitits, Epilepsie etc.).

4. Wir behalten uns vor, Kunden unbegründet abzulehnen. Dies gilt insbesondere für politische Wunschmotive. Tattoo-Motive können auch mitgebracht werden.
Wir zeichnen natürlich auch individuell.

5. Der Preis für ein Tattoo versteht sich inkl. Nachstechen. Nachstichtermine sind innerhalb eines Vierteljahres wahrzunehmen, ansonsten ist der Nachstich zu bezahlen. Bei Nichteinhalten (oder nicht rechtzeitiger Verlegung – mind. 5 Tage vorher) von Nachstichterminen wird für die Neuterminierung eine Pauschale von 40,- € fällig.

6. Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei uns im Studio gekauft werden. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge.

7. Bei Terminabsprachen verlangen wir eine Buchungspauschale in Höhe von mindestens 30,- <nbsp;>€, die nach dem Termin mit dem Endpreis verrechnet wird. Wird ein Termin nicht spätestens 5 Werktage vorher verlegt, behalten wir die Pauschale ein, da wir den Termin nicht mehr neu belegen können. Beim Nichterscheinen zu Terminen, welche nicht angezahlt wurden (ausschließlich Mehrfachterminierungen für große Tattoos), wird eine Pauschale von 60,- € fällig.

8. Bei Rücktritt vom Termin wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung für angefallene Zeichnungen sowie Vorarbeiten und als Beratungspauschale verrechnet. Generell werden Auszahlungen nur in Gutscheinen vorgenommen.

9. Das Tattoo wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt. Es werden ausschließlich neue Nadeln (Einweg) sowie Einweg- und hygienische Artikel verwendet. Es wird über Risiken, Nebenwirkungen, sowie spätere Pflege (vor und nach dem Ausheilen) informiert und wir stehen jederzeit für Beratung und Fragen zur Verfügung.

10. Leider kann es trotz hoher professioneller Standards immer wieder zu nicht beabsichtigten Abweichungen des Wunschmotives kommen (z.B. Blowouts etc.). Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der abgegebenen Anweisung über Hygiene und Pflege des Tattoos bis zur vollständigen Verheilung. Die Kundin / der Kunde (gesetzlicher Vertreter) entbindet LITTLE-TOKYO-INK™ ausdrücklich von sämtlichen Haftungen gegenüber Schäden, welche als Folgen des Tattoos direkt oder auch indirekt entstehen können. Bei Tattoos von Gasttätowierern geht der Kunde einen direkten Vertrag mit dem jeweiligen Artist ein. Dementsprechend geht der Haftungsfall in vollem Umfang auf den Gasttätowierer über. Personen unter 18 Jahren werden nicht tätowiert.

11. Bezahlung: Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach Beenden der Leistung. Ratenzahlung kann nur bei Motiven vereinbart werden, die über mehrere Sitzungen gestochen werden müssen. Ansonsten ist keine Ratenzahlung möglich. Wir tätowieren nicht bei: Schwangerschaft, missbräuchlicher Verwendung von Drogen und Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten.

NACHBEHANDLUNG

12. Die frische Tätowierung entspricht einer oberflächlichen Verletzung (ähnl. Schürfwunde) und bedarf daher einer speziellen Behandlung bis diese ausgeheilt ist. Zu Beginn ist die betroffene Körperstelle noch mit Folie bedeckt und sollte das auch für mind. 2 Stunden bleiben. Nach Entfernen der Folie (Pflaster evtl. unter der Dusche) die Haut mit Wasser und unparfümierter Seife (pH neutral, Seba Med oder pH 5,5) abwaschen. Dann kann die Stelle noch etwa 5 – 12 Stunden trocknen (kann noch etwas nässen) bevor die Pflege beginnt. 2 – 4 mal täglich sollte das Tattoo abgewaschen und danach mit Wund- & Heilsalbe oder spezieller Tattooaftercare (z.B. von Hustle Butter oder ProInkCare) eingecremt werden. Keine kosmetischen und Abschmink-Cremes verwenden.

13. Wichtig !!! Die Wunde sollte nicht aufgeweicht werden. Also besser kurz unter die Dusche als in die Badewanne und die Salbe danach wirklich ganz dünn auftragen. Klebt die Kleidung wirklich einmal am Tattoo fest, diese feucht ablösen (z.B. unter der Dusche kurz anfeuchten). Lockere weit sitzende Kleidung ist zu empfehlen, sollte aber nicht zu lange mit dem Tattoo in Berührung kommen.

14. Immer frische Luft und keinerlei kosmetische Behandlung des Tattoos ist ratsam. Tattoo von Schmutz und Schmuck fernhalten. Der Schorf löst sich mit der Zeit und bei ordentlicher Behandlung nach und nach in Stücken von selber, dabei nicht kratzen oder anders nachhelfen, auch wenn es mal juckt. Sauberhalten und gut cremen (bei starkem Juckreiz Fenistil Wund & Heilgel, aber nur sehr dünn). Dann kann eigentlich nichts passieren. Auf keinen Fall das Tattoo Salz- oder Chlorwasser aussetzen.

15. Der Besuch eines Solariums, eines öffentl. Bades, eine Massage (der betroffenen Stellen) sowie das direkte Sonnenlicht sind auf keinen Fall ratsam (mind. 3 Wochen). Bei Farben oder sehr sensiblen Hautpartieen, kann es in seltenen fällen zu unerwünschten Reaktionen kommen, welche allerdings zeitlich begrenzt und unbedenklich sind, sollten aber bekannt gegeben werden.

16. Wichtig!!! Empfohlene Pflege- & Wundheilsalbe sind nicht zwingend bindend, aus der Erfahrung heraus aber sehr wirksam. Andere Nachbehandlungen können beim Termin besprochen werden.

17. Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen viel Erfolg bei der Pflege, sowie viel Freude an Deinem neuen Tattoo. LITTLE-TOKYO-INK™ haftet nicht für verschmutze Kleidung und oder den Verlust von Wertsachen. Beschädigungen des Inventars sind in voller Höhe vom Kunden zu tragen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages, bzw. der AGB, ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übri­gen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

LITTLE TOKIO INK

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Tel.: (+ 49) 0211 90223652
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Marienstraße 14
40212 Düsseldorf
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